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Gesetz für eine unabhängige und eigenständige Verwaltung ist in Kraft
Die Polizeireform trat bekanntlich gestern in Kraft. Mit dem neuen Gesetz, das einen besseren Service für die Bürger bieten und auch die Arbeitsbedingungen des Polizeipersonals verbessern soll, sind einige Dinge in den Strukturen und Arbeitsprozessen verändert worden. Die Reform beinhaltet unter anderem die Reorganisationen der Polizeidirektion, der Kriminalpolizei (PJ) sowie der Generalinspektion der Polizei (IGP). „Wir müssen die Polizei effizienter aufstellen, weil wir den Personalmangel kurzfristig nicht beheben können“, so der Tenor des zuständigen Ministers Etienne Schneider.

Seit dem Jahr 2000 ist die IGP das externe Kontrollorgan der großherzoglichen Polizei und damit beauftragt, deren Tätigkeitsbereich zu überprüfen. Nun erhält die Generalinspektion ihr eigenes Gesetz und wird zu einer unabhängigen und eigenständigen Verwaltung mit eigenem Personal und Finanzhaushalt.

Die Führungsspitze setzt sich aus einem Generalinspektor, welcher aus der Magistratur stammt, und einem stellvertretenden Generalinspektor, welcher aus der Polizei kommt, zusammen.

Ihre Angestellten können keine Posten mehr innerhalb der Polizeiverwaltung anstreben. Ihre aktuellen Missionen werden verdeutlicht und ihre Kompetenzen erweitert, „wie beispielsweise das Leiten der Disziplinarverfahren gegen Polizisten und Polizeischüler“, wie Isabelle Michaelis von der IGP präzisierte.

 

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